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Google: Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google | DIE ZEIT(www.zeit.de)
0 points by Webmeister 18 days ago | Breaking News | Quelle: (www.zeit.de)
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tag: Wirtschaft, Google, EuGH, Google, Europäische Union, Android, Luxemburg
Google : Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google Die EU-Kommission hatte Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken mit einer Milliardensumme gestraft. Der Europäische Gerichtshof gab der Kommission nun recht. Quelle: DIE ZEIT, dpa, jaca Aktualisiert am 2. Juli 2026, 10:36 Uhr 4 Min. 44 Kommentare Zusammenfassen Sie können sich Artikel der ZEIT in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Jetzt aktivieren Mehr erfahren Hinweis ausblenden Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hängt mit dem Smartphone-Betriebssystem Android zusammen. © Rolf Vennenbernd/​dpa Der US-Konzern Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Es geht um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für die Hersteller der Geräte kostenlos. Google erzielt den Großteil seiner Einnahmen über die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren. Dazu gehörten der Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß. 2018 verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Wie ein Sprecher der Kommission bestätigte, ist das die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat. Aus Sicht der Kommission stellte Google durch die Kopplung sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren. Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. Demnach wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken. NSDAP-Mitgliederkartei : Recherchieren Sie hier die NSDAP-Vergangenheit Ihrer Familie Die ZEIT hat die Mitgliederkartei der NSDAP aufbereitet. Mit unserem Tool lassen sich Millionen Dokumente einsehen. Suchen Sie nach Ihrem Familiennamen. Suchen Google hat seine Geschäftspraktik bereits geändert Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert. Die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus der Investition in Android zu erzielen. Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der Kommission. Das war bereits in erster Instanz nicht erfolgreic
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